Preise
Bei Rohr- und Kanalreinigung geht es oft um unangenehme Situationen. Umso wichtiger ist es, von Anfang an klar zu wissen, womit man rechnen kann.
Für uns zählen Ehrlichkeit, Transparenz und eine offene Kommunikation. Wir erklären, was notwendig ist, nennen faire Preise und setzen nur das um, was Sie tatsächlich beauftragen. Keine Überraschungen, kein Kleingedrucktes und kein unnötiger Aufwand.
Kosten auf einen Blick
Kostentransparenz ist für uns selbstverständlich. Bevor wir mit der Arbeit beginnen, teilen wir Ihnen klar mit, welche Kosten anfallen. Sie erhalten selbstverständlich nach Abschluss des Auftrags eine übersichtliche und nachvollziehbare Rechnung.
| Leistung | Zeiten | Preis |
|---|---|---|
| Regulär | MO – FR, 08:00 – 17:00 Uhr | 125 € |
| Notdienst | MO – FR, 17:00 – 08:00 Uhr | 175 € |
| Wochenende & Feiertage | SA, SO, Feiertage, 00:00 – 24:00 Uhr | 175 € |
| Storno vor Ort * | Alle Tage, 00:00 – 24:00 Uhr | 62,50 € |
| Leistung | Zeiten | Preis |
|---|---|---|
| Erster Monteur | MO – FR, 08:00 – 17:00 Uhr | 62,50 € |
| Zusätzlicher Monteur: | Wird berechnet, wenn ein zweiter Monteur aufgrund eines Vor- oder Folgeauftrags im Fahrzeug eingeplant ist. | 25,00 € |
| Zuschlag Notdienst (je Monteur) | 25,00 € |
* Gilt ab dem Zeitpunkt der Annahme des Auftrags durch den Monteur. Weitere Erläuterungen und Informationen zum Haftungsausschluss finden Sie hier.
Haftungsausschluss und Vertragsbedingungen – Abfluss A-Team GmbH
- 1.
Vertragsabschluss und Geltung dieser Bedingungen
Der Vertrag kommt durch die schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Beauftragung des Kunden und die Annahme des Auftrags durch die Abfluss A-Team GmbH zustande. Kunde beziehungsweise Auftraggeber kann insbesondere der Eigentümer des Grundstücks oder der Wohnung, eine Hausverwaltung, ein Mieter, eine Wohnungseigentümergemeinschaft, eine Erbengemeinschaft oder eine sonstige beauftragende Person sein. Diese Bedingungen gelten, soweit sie dem Kunden vor Vertragsschluss in zumutbarer Weise zur Kenntnis gegeben wurden und der Kunde ihrer Geltung zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
- 2.
Leistungserbringung und Personaleinsatz
Die Abfluss A-Team GmbH verpflichtet sich, die beauftragten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik sorgfältig und fachgerecht auszuführen.
Die Auswahl der geeigneten Arbeitsweise, Maschinen, Geräte, Werkzeuge und des notwendigen Personaleinsatzes erfolgt nach fachlicher Einschätzung unserer Mitarbeiter vor Ort. Dabei sind die Gebote der Gründlichkeit, Sorgfalt und Vorsicht zu beachten.
Wird ein Einsatzfahrzeug mit zwei Monteuren disponiert oder ist der Einsatz von zwei Monteuren aus technischen, organisatorischen, sicherheitsbezogenen oder arbeitspraktischen Gründen zweckmäßig, erfolgt die Durchführung des Auftrags mit beiden Monteuren. Dies gilt insbesondere auch bei Einsätzen zur Verstopfungsbeseitigung, wenn das eingesetzte Fahrzeug bereits mit zwei Monteuren unterwegs ist.
Der Einsatz von zwei Monteuren kann die Arbeiten in vielen Fällen beschleunigen, sicherer machen und die Gesamtdauer des Einsatzes verkürzen. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich eingesetzten Personalstärke gemäß den vereinbarten beziehungsweise vor Auftragserteilung mitgeteilten Preisen.
- 3.
Technischer Zustand der Leitungen und Grenzen der Leistung
Die Abfluss A-Team GmbH führt die beauftragten Arbeiten fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt aus. Eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Entwässerungsanlage wird jedoch nicht zugesichert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Abwasserleitungen können verdeckte, nicht erkennbare oder erst während der Arbeiten feststellbare Risiken aufweisen. Dazu zählen insbesondere Rohrdefekte, altersbedingte Materialermüdung, unsachgemäße Verlegung, Rohrversätze, Rohrbrüche, starke Ablagerungen, Wurzeleinwuchs, Fremdkörper, fehlende oder fehlerhafte Anschlüsse, nicht dokumentierte Leitungsverläufe oder eine ungünstige Leitungsführung.
Soweit der gewünschte Erfolg aufgrund solcher Umstände nicht, nicht vollständig oder nicht dauerhaft erreicht werden kann, stellt dies keinen Mangel der Leistung der Abfluss A-Team GmbH dar, sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.
- 4.
Haftung
Die Abfluss A-Team GmbH haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für zwingende gesetzliche Haftungstatbestände.
Für Schäden, die nicht durch ein schuldhaftes Verhalten der Abfluss A-Team GmbH verursacht wurden, sondern auf bereits vorhandene, verdeckte oder nicht erkennbare Mängel der Entwässerungsanlage zurückzuführen sind, übernimmt die Abfluss A-Team GmbH keine Haftung.
Dies gilt insbesondere für Schäden infolge von Rohrbrüchen, Rissen, Materialermüdung, Korrosion, Wurzeleinwuchs, unsachgemäßer Verlegung, fehlender Wartung, fehlerhaften Anschlüssen, Rückstau, baulichen Mängeln oder sonstigen Vorschäden an der Entwässerungsanlage.
Bei älteren, vorgeschädigten oder besonders empfindlichen Leitungen, insbesondere aus Blei, Guss, Steinzeug, Eternit, Kunststoff oder vergleichbaren Materialien, kann es trotz fachgerechter Arbeitsweise zu Beschädigungen kommen, wenn die Leitung bereits geschwächt, beschädigt oder nicht ordnungsgemäß verlegt ist. Für solche unvermeidbaren Schäden haftet die Abfluss A-Team GmbH nicht, soweit kein schuldhaftes Verhalten unserer Mitarbeiter vorliegt.
Die Verantwortung für die Instandsetzung bereits vorhandener Leitungs-, Bau- oder Installationsmängel sowie daraus entstehende Folgearbeiten trägt der Eigentümer beziehungsweise der hierfür rechtlich Verantwortliche.
- 5.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistung relevanten Informationen rechtzeitig und vollständig mitzuteilen. Hierzu zählen insbesondere bekannte Schäden, frühere Verstopfungen, frühere erfolglose Reinigungsversuche, bekannte Leitungsverläufe, verdeckte Schächte, Hebeanlagen, Rückstauverschlüsse, Rückstauautomaten, Sonderkonstruktionen, Regenwasseranschlüsse, nicht dokumentierte Leitungen oder sonstige Besonderheiten der Entwässerungsanlage.
Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung oder macht er unvollständige beziehungsweise unzutreffende Angaben, kann dies zu Mehraufwand, Verzögerungen, zusätzlichen Kosten oder Schäden führen. Daraus entstehende Mehraufwände können dem Kunden berechnet werden, soweit sie nicht von der Abfluss A-Team GmbH zu vertreten sind.
- 6.
Abnahme und Dokumentation
Mit der Unterschrift auf dem Arbeitsnachweis bestätigt der Kunde die Durchführung der dokumentierten Arbeiten, die erfasste Einsatzzeit sowie die Abnahme der erkennbar erbrachten Leistung.
Werden während der Arbeiten Umstände festgestellt, die eine vollständige oder dauerhafte Problembeseitigung verhindern oder weitere Maßnahmen erforderlich machen, wird der Kunde hierüber informiert. Solche Hinweise können im Arbeitsnachweis dokumentiert werden.
Verweigert der Kunde die Unterschrift ohne nachvollziehbaren Grund, kann die Abfluss A-Team GmbH die Leistungserbringung durch geeignete Nachweise dokumentieren. Hierzu können insbesondere Arbeitsberichte, Fotos, Einsatzzeiten, Fahrzeugdaten oder sonstige betriebliche Einsatznachweise herangezogen werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
- 7.
Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten beziehungsweise vor Auftragserteilung mitgeteilten Abrechnung, insbesondere nach Anfahrt, Arbeitszeit, eingesetzter Personalstärke, Maschinen- und Geräteeinsatz, Materialverbrauch sowie Dokumentationsaufwand.
Der entstandene Aufwand ist auch dann zu vergüten, wenn der gewünschte Erfolg aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden, des Objekts oder der Entwässerungsanlage nicht oder nicht vollständig erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere bei Rohrschäden, Rohrbrüchen, baulichen Mängeln, nicht zugänglichen Leitungen, starken Ablagerungen, Fremdkörpern, Wurzeleinwuchs oder sonstigen Erfolgshindernissen.
Dies gilt nicht, soweit der fehlende Erfolg oder ein Schaden nachweislich auf ein schuldhaftes Verhalten der Abfluss A-Team GmbH zurückzuführen ist.
- 8.
Folgearbeiten und Sanierungsbedarf
Stellt sich während oder nach der Leistung heraus, dass weitere Arbeiten erforderlich sind, insbesondere Kamerabefahrungen, Grundreinigungen, Sanierungen, Öffnungen von Wänden oder Böden, Austausch von Leitungsabschnitten oder sonstige bauliche Maßnahmen, sind diese nicht automatisch Bestandteil des ursprünglichen Auftrags.
Solche Folgearbeiten bedürfen einer gesonderten Beauftragung, sofern sie nicht ausdrücklich bereits vom ursprünglichen Auftrag umfasst waren.
- 9.
Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.